Das Allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen oder Privatpersonengesellschaften. Daher wird es auch Privatrecht oder Bürgerliches Recht genannt.
Unter das Allgemeine Zivilrecht fallen viele Angelegenheit, die Sie sicherlich aus dem privaten oder beruflichen Alltag kennen, wie zum Beispiel Probleme mit dem Mieter oder Vermieter, mit Abofallen, mit Kauf- und Werkverträgen, mit unrechtmäßigen Darlehensgebühren, Kündigung von Bausparverträgen.
Oftmals lassen sich Angelegenheiten auf dem Gebiet des Allgemeinen Zivilrechts durch geschicktes Verhandeln außergerichtlich lösen. Sollte eine außergerichtliche Streitbeiligeung nicht möglich sein vertrete ich sie kompetent und erfolgreich vor Gericht.
Familienrecht
Internetrecht
Allgemeines Zivilrecht
Arbeitsrecht