Arbeitsrecht

 

Möchten Sie sich gegen eine Kündigung wehren und das Arbeitsverhältnis fortsetzen oder aber zumindest eine Abfindung bekommen, ist es in vielen Fällen ratsam eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen.

 

 

Zu beachten ist hierbei unbedingt die Klagefrist in Höhe von drei Wochen. Mit Verstreichen der Frist wird die Kündigung automatisch wirksam.

 

 

Nach Klageeinreichung findet zeitnah vor dem Arbeitsgericht ein Gütetermin mit dem Versuch der Einigung statt. Viele Kündigungsschutzklagen können schon im Gütetermin durch die Zahlung einer Abfindung beendet werden. Natürlich ist der Arbeitgeber eher dazu bereit eine Abfindung zu zahlen, desto besser die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage sind.

 


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