Online - Scheidung

 

Mit der Online – Scheidung können Sie komfortabel von zu Hause die Scheidung Ihrer Ehe veranlassen. Ein persönlicher Termin in meinen Kanzleiräumen ist dabei nicht erforderlich. Ihre Fragen können per E-Mail oder Telefon geklärt werden.

 

Insbesondere bei einer einvernehmlichen Scheidung sind zeitaufwendige Besprechungstermine nicht notwendig, da über die Folgen der Scheidung zwischen den Ehepartnern Einigkeit besteht. Damit eignet sich die Online-Scheidung besonders, wenn die Scheidung von den Ehepartnern einvernehmlich gewollt ist und die Scheidungsfolgen zwischen den Ehegatten geregelt sind.

 

Ablauf der Online - Scheidung

 

1. Unverbindliche und kostenlose Anfrage

Sie senden uns den „Online- Scheidungsantrag“ unverbindlich und kostenlos zu. Danach erhalten Sie eine Berechnung über die voraussichtlichen Scheidungskosten, einen Entwurf des Scheidungsantrags und ein Vollmachtformular zur Beantragung der Scheidung.

 

2. Beauftragung durch Übersendung der Vollmacht

Sind alle Fragen geklärt und Sie stimmen dem Entwurf des Scheidungsantrags zu, übersenden Sie uns die unterschriebene Vollmacht per Post. (Ein Rückumschlag liegt bei)

 

3. Beginn des Scheidungsverfahrens

Danach werde ich den Scheidungsantrag online über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) beim zuständigen Familiengericht stellen.

 

 

Der weitere Ablauf folgt dem einer „normalen Scheidung“.

 

 

Das Familiengericht wird dem Scheidungsverfahren ein Aktenzeichen geben und eine Gerichtskostenrechnung erstellen. Nach Eingang der Gerichtskosten bzw. Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe wird das Gericht den Scheidungsantrag förmlich an den anderen Ehegatten zustellen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

 

4. Versorgungsausgleich

Soweit kein Ausschluss des Versorgungsausgleichs vorliegt, wird das Familiengericht jedem Ehegatten den ausgefüllten Fragebogen zum Versorgungsausgleich anfordern. Sobald die ausgefüllten Fragebögen dem Gericht vorliegen, bittet das Gericht die Rentenversicherer um Auskunft über die jeweiligen Anrechte. Wenn die Auskünfte der Rentenversicherer vorliegen, wird der Scheidungstermin anberaumt.

 

5. Scheidungstermin

Zum Scheidungstermin werden beide Ehegatten geladen. Das Gericht wird kurz die Scheidungsvoraussetzungen überprüfen – im Wesentlichen also Fragen, seit wann die Eheleute getrennt leben und ob beide der Scheidung zustimmen. Sodann wird die Entscheidung verkündet. In der Regel dauert ein Scheidungstermin nicht länger als 15 Minuten.

 

6. Rechtskräftiger Scheidungsbeschluss

Der Scheidungsbeschluss wird vom Gericht zugestellt. Dieser wird erst nach Ablauf eines Monats rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden. Sodann fordern wir beim Gericht die Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses samt Rechtskraftzeugnis an und senden Ihnen diesen im Original zu. Mit diesem Scheidungsbeschluss können Sie nachweisen, dass Sie rechtskräftig geschieden sind.